Beschreibung des FTCAM Systems

Das seit 1980 von erfahrenen Familienrichtern entwickelte FTCAM System richtet sich in erster Linie an erstinstanzliche Familienrichter/innen und besteht aus drei Teilen: PC Lösung + Excel Berechnungsprogramme + Formulare.

Mit der
PC Lösung kann sich der Anwender automatisationsunterstützt vom PC Entscheidungsentwürfe herstellen lassen.

Hauptanwendungsfall ist die Herstellung eines Scheidungsverbundbeschlusses: Der Anwender wird zunächst am Bildschirm nach den Tatsachen des Einzelfalles befragt, z.B. ob beide Ehegatten geschieden werden wollen oder nicht, welche Staatsangehörigkeit sie haben, ob eine einverständliche oder streitige Sorgerechtsentscheidung beantragt wird, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll und welche Versorgungsanrechte die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. In den Ländern, in denen die Serviceeinheiten mit EUREKA FAM/MEGA/forumSTAR arbeiten, sind beim Erstaufruf bereits viele Daten des konkreten Falles vorhanden, die die Serviceeinheit vorher eingegeben hat. Das Einfügen externer Texte (wie eine Berechnung mit dem Programm WinFam) ist möglich.

Der Anwender wird durch den Fall geführt, indem ihm am Bildschirm konkrete differenzierte Fragen gestellt werden. Er muss in der Regel eine von mehreren Möglichkeiten ankreuzen oder abgefragte Daten kurz eingeben. Die Standardfälle sind voreingestellt. Aufgrund dieser Angaben "prüft das Programm die Rechtslage". Beim Versorgungsausgleich übernimmt es alle Rechenvorgänge und entscheidet (aufgrund der Programmierung der Verfasser), auf welche Weise und in welcher Höhe der Versorgungsausgleich stattzufinden hat.

Das Programm stellt dann selbständig einen Entscheidungsentwurf her, indem es sich zunächst eines der mehreren 1000 Textmuster sucht, das für den konkreten Fall passt und dann die in dem Textmuster enthaltenen Textmarken durch die für den konkreten Fall passenden Einzeltexte bzw. Daten ersetzt. Das ist besonders vorteilhaft, wenn ausländisches Scheidungsrecht anzuwenden ist.
Es wird für alle von Deutschland anerkannten 195 Staaten eine Lösung angeboten!

Der Anwender kann sich den PC Entwurf des Verbundbeschlusses auf dem Bildschirm ansehen und ihn wie eine ganz normale Word Datei abändern. Genehmigt der Anwender den Entwurf, werden das Original der Entscheidung sowie- auf Wunsch sämtliche Abschriften und (Teil-)Ausfertigungen für die Beteiligten hergestellt und als Word Datei unter dem Aktenzeichen des konkreten Falles gespeichert.

Sofern VA Berechnungen erforderlich waren, sind alle wesentlichen Rechenschritte im Text - unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage - dargestellt und daher leicht überprüfbar.

Die Herstellung eines Scheidungsbeschlusses dauert im Regelfall nur 5 - 10 Minuten. Der Anwender braucht keine juristische Spezialliteratur. Er kann Dezernatsanfänger sein. Der Anwender kann im Prinzip EDV Laie sein! Das Programm erklärt sich selbst.

Die jahrelange Erfahrung zeigt:
ca 95 % aller Scheidungsbeschlüsse können vom PC erstellt werden!

Mit derselben Methode kann man Protokolle in Scheidungsverfahren, Beschlüsse in Abstammungssachen incl. Festsetzung des Regelunterhalts sowie Beschlüsse in isolierten SO-, UG- und VA-Verfahren, in Verfahrenswert- und VKH-Verfahren sowie in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz herstellen. Bei den VKH Beschlüssen schlägt der PC aufgrund der Eingaben die Ablehnung der VKH bzw. VKH ohne Raten bzw. VKH mit Raten vor.

Mit den
Berechnungsprogrammen auf Excel-Basis können Berechnungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt auf der Grundlage der Leitlinien aller OLG-Bezirke, zum Zugewinnausgleich, zur Empfängniszeit und zur Verfahrenskostenhilfe vorgenommen werden. Die Programme sind klar und übersichtlich gegliedert, so dass der Anwender auf den ersten Blick sieht, welche Eingaben erforderlich sind. Die Berechnungen können entweder ausgedruckt oder beispielsweise in Word-Texte hineinkopiert werden. Wenn im Sitzungssaal ein PC zur Verfügung steht, können die Programme als Hilfe bei Vergleichsgesprächen eingesetzt werden. Den Beteiligten können im Termin schnell verschiedene Varianten vorgerechnet und entweder am PC gezeigt oder ausgedruckt werden.

Der historisch zuerst entstandene Formularteil besteht aus
ca. 1.900 Formularen, d.h. aus zahlreichen Verfügungs-und Beschlussmustern. Der Anwender kann das ausgefüllte Formular als Original oder als Diktatvorlage benutzen.

Die jahrelange Erfahrung zeigt:
Mehr als 70 % der Dezernatsarbeit eines erstinstanzlichen Familienrichters können per Formular erledigt werden!

Das FTCAM System steht allen Familienrichtern/Familienrichterinnen in Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein in einer Vollversion sowie in Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg in einer IPR Teilversion zur Verfügung und wird auch von vielen Familienrichtern/Familienrichterinnen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen genutzt.

Für registrierte Anwender werden halbjährlich die aktualisierten Programm- und Formulardateien zum Download bereitgestellt.