FTCAM
Das FTCAM System wird auch von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familiensachen sowie von Notaren genutzt.
Hauptvorteil ist die Möglichkeit, automatisationsunterstützt nahezu unterschriftsreife Anträge auf Erlass vorformulierter richterlicher Beschlüsse herzustellen, z.B. für Ehescheidungen, Trennung Ehe, Aufhebung Lebenspartnerschaft, Abstammungssachen, Gewaltschutzsachen, Verfahrenskostenhilfe. Das gilt ganz besonders für Scheidungsfälle mit Auslandsberührung, weil FTCAM bei dem konkreten Fall automatisch die internationale Zuständigkeit prüft und das anzuwendende Recht ermittelt, und weil das ausländische Scheidungsrecht und das ausländische Sorgerecht für alle 196 von Deutschland anerkannten Staaten angeboten wird. Auch nach der Rom III-VO gibt es viele Ausnahmefälle, in denen ausländisches Recht anzuwenden ist. Außerdem räumt die ROM III-VO der Rechtswahl der Ehegatten Priorität einräumt, sodass eine Beratung darüber erforderlich ist, welches Scheidungsrecht welche Vor - und Nachteile bietet. Das kann mit FTCAM in Sekundenschnelle ermittelt werden. FTCAM wertet dabei diverse Quellen aus, insbesondere auch den Kommentar von Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht. Auch wenn die Verfasser von FTCAM im Rahmen der Auswertung von Quellen zu ausländischen Rechtsordnungen – wie im Übrigen auch – größtmögliche Sorgfalt walten lassen, sollten die vorgeschlagenen Ergebnisse angesichts der komplexen Materie mit Hilfe der einschlägigen Fachliteratur überprüft werden. So wird die nicht unerhebliche Regressgefahr gebannt.
FTCAM berechnet den Versorgungsausgleich automatisch. Der Anwalt muss nur die Daten der Auskünfte der Versorgungsträger in die FTCAM-Masken übertragen und das Programm erledigt dann alles Weitere. Der Anwalt kann sich ausgezeichnet auf die mündliche Verhandlung und auf eventuelle Vergleichsgespräche vorbereiten und die richterliche Entscheidung kontrollieren. Ein leicht und schnell anzuwendendes Programm hilft dem Anwalt in dieser ihm gewöhnlich nicht so bekannten, aber wirtschaftlich bedeutsamen Materie.
Last not least bringen ca. 280 Berechnungstabellen auf Excel Basis einen Anwalt auf Augenhöhe mit dem Gericht, z.B. bei der Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder bei der Verfahrenskostenhilfe.
Sie benötigen lediglich einen PC (Laptop oder Ähnliches) mit Windows-Betriebssystem (Windows10 oder neuer) sowie Microsoft OFFICE 32 Bit (Version 2016 oder neuer) incl. MSACCESS – letzteres als Vollversion oder (kostenlose) Runtimeversion. FTCAM wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres aktualisiert.
Sie können eine auf 30 Tage limierte Testversion (mit vollem Funktionsumfang) über die FTCAM-Kröger GbR beziehen.
Die FTCAM RA Version wird exklusiv von der FTCAM-Kröger GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Kröger, Dinklage, vertrieben.
Postanschrift: FTCAM-Kröger GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Kröger, Helenenstr. 27, 49413 Dinklage
E-Mail: support[at]ftcam-anwaelte.de , Tel.: 044435159590.