FTCAM

„PC Lösung“

Mit der Programmversion von FTCAM („PC-Lösung“) kann sich der Anwender vollautomatisiert Entscheidungsentwürfe für zahlreiche Situationen herstellen lassen, z.B. Beschlüsse bzw. Anträge in Ehescheidungsverfahren, in Abstammungssachen incl. Festsetzung des Regelunterhalts, Gewaltschutzsachen oder isolierten VA-Verfahren oder Verfahrenswert- und Verfahrenskostenhilfeverfahren.

Hauptanwendungsfall der Richterversion ist die Herstellung eines Scheidungsverbundbeschlusses. Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass ca 95 % aller Scheidungsbeschlüsse mit Hilfe der Programmversion von FTCAM erstellt werden können! Eine Hochrechnung mit den Erledigungszahlen ergibt, dass im Laufe der letzten 30 Jahre mehr als 1 Million Scheidungsurteile/-beschlüsse mit FTCAM hergestellt worden sind!

Der Anwender wird zunächst am Bildschirm nach den Tatsachen des Einzelfalles befragt, z.B. ob beide Ehegatten geschieden werden wollen oder nicht, welche Staatsangehörigkeit sie haben, ob eine einverständliche oder streitige Sorgerechtsentscheidung beantragt wird und welche VA-Anrechte die Ehegatten erworben haben. Dann wird der Anwender durch den Fall geführt, indem ihm am Bildschirm konkrete differenzierte Fragen gestellt werden. Er muss in der Regel eine von mehreren Möglichkeiten aktivieren oder abgefragte Daten kurz eingeben. Die Standardfälle sind voreingestellt. Aufgrund dieser Angaben "prüft das Programm die Rechtslage" und stellt dann selbständig einen Entscheidungsentwurf her, indem es sich zunächst aus mehreren 1.000 Textmustern das für den konkreten Fall passende Muster heraussucht und die in dem Textmuster enthaltenen Textmarken durch die für den konkreten Fall passenden Einzeltexte bzw. Daten ersetzt.

Der Anwender kann sich den automatisiert erstellten Textentwurf auf dem Bildschirm ansehen und ihn wie jede ganz normale WORD-Datei abändern.

In der Richterversion können in einigen Bundesländern mit einem einzigen Befehl sämtliche Abschriften und Ausfertigungen für die Ehegatten und Teilausfertigungen für die weiteren Beteiligten hergestellt und als WORD-Datei unter dem Aktenzeichen des konkreten Falles gespeichert werden. Wenn der Richter mit seiner Serviceeinheit vernetzt ist und dieser ein EDV Programm zur Verfügung steht, bei dem es eine Schnittstelle zu FTCAM gibt (wie bei EUREKA-FAM in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie forumSTAR in Rheinland-Pfalz und demnächst bei forumSTAR in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen bzw. bei JUDICA/TSJ in Nordrhein-Westfalen) kann der Anwender per Mausklick zahlreiche Schlüsseldaten nach FTCAM importieren, die bereits von der Serviceeinheit in die jeweilige Gerichtsdatenbank eingegeben worden sind.

Vorteile der Programmversion von FTCAM („PC Lösung"):

  • Der Anwender erhält vielfältige Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen, auf Rechtsprechung und Kommentar- sowie sonstige Literaturstellen.
  • Das Programm unterstützt den Anwender mit zahlreichen Bearbeitungshilfen und Plausibilitätsprüfungen und hilft dadurch, falsche Ergebnisse durch Eingabefehler oder unrichtige Rechtsanwendung zu vermeiden.
  • Das Programm übernimmt fast alle Routine-, Rechen- und Schreibarbeiten.
  • Der Anwender kann im Prinzip EDV Laie sein!
  • Eine Einführung in das FTCAM System ist nicht nötig. Das Programm erklärt sich selbst.

Die „PC-Lösung“ ist bei Scheidungsfällen mit Auslandsberührung besonders vorteilhaft. Nach der Rom III-VO ist zwar bei Scheidungen in erster Linie das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Ehegatten, also deutsches Recht maßgeblich. Es gibt aber viele Ausnahmefälle, in denen auch nach der Rom III-VO ausländisches Recht anzuwenden ist. FTCAM erfasst das ausländische Scheidungsrecht aller 196 von Deutschland anerkannten Staaten! Da es bei vielen Staaten mehrere lokale oder religiöse Scheidungsrechte gibt, sind das ca. 370 Scheidungsrechte. FTCAM wertet dabei diverse Quellen aus, insbesondere auch den Kommentar von Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht. Der Verlag für Standesamtswesen GmbH hat für Zitate aus diesem Kommentar eine Lizenz erteilt. Auch wenn die Verfasser von FTCAM im Rahmen der Auswertung von Quellen zu ausländischen Rechtsordnungen – wie im Übrigen auch – größtmögliche Sorgfalt walten lassen, sollten die vorgeschlagenen Ergebnisse angesichts der komplexen Materie mit Hilfe der einschlägigen Fachliteratur überprüft werden. Für den Fall, dass dennoch ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, kann die Adresse eines geeigneten IPR Sachverständigen über sachverstaendige.ftcam.de ermittelt werden.